Bei Lohnerhöhungen ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.7.2009, 5 AZR 486/08
Leitsatz:
Bei Lohnerhöhungen muss sich der Arbeitgeber am arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungs- grundsatz messen lassen. Deshalb darf er auch im Fall einer freiwillig gewährten allgemeinen Lohnerhöhung Unterschiede nur aus sachlichen Gründen machen.