Wir sind Ihre Ansprechpartner in allen Rechtsfragen betreffend Kreditgeschäfte, Einlagengeschäfte und Zahlungsverkehr. Wir befassen uns mit der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus allen in Betracht kommenden Verträgen, insbesondere Kontokorrent- und Kreditverträgen, Bürgschafts- sowie Wechselgeschäften und der Verwertung von Sicherheiten im Rahmen der Zwangsvollstreckung.
Berater- und Vermittlerhaftung
Als ausgewiesene Finanzexperten sollten Anlageberater prinzipiell alle Anlageformen, Investitionsmöglichkeiten, Instrumente und Risiken im Kapitalanlagegeschäft kennen. Die Beratung muss dabei anleger- und objektgerecht sein. Nach diesen Grundsätzen ist der Anlageberater gehalten, den produktspezifischen Wissensstand und die individuellen Erfahrungen seines Kunden bei seiner Anlageempfehlung zu berücksichtigen und sich über die Risikobereitschaft des Kunden genau zu informieren.
Weiterhin muss die Beratung auch über das spezifische Risikoprofil des vorgeschlagenen Finanzprodukts aufklären und die möglichen Verlustpotentiale konkret benennen. Kommt der Anlageberater diesen Pflichten nicht nach, macht er sich schadensersatzpflichtig. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Berater das Kapital in wesentlich risikoreichere Produkte investiert, als dies dem vereinbarten Risikoprofil entspricht.
Wir helfen Ihnen bei allen Fragen und der Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit fehlerhaften Anlageberatungen.