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| Erbrecht |
Die kluge Weitergaben des eigenen/gemeinsamen Vermögens ist eine große Lebensleistung. Wir beraten Sie vorbereitend und haben dabei neben der erbrechtlichen Sichtweise selbstverständlich auch die steuerlichen Auswirkungen im Auge. Durch die Erstellung einer klaren, überlegten Nachlassregelung sichern Sie nicht nur den Fortbestand oder den gewünschten Einsatz Ihres Vermögens, sondern beugen auch etwaigem Streit zwischen den Berechtigten vor.
Gleiches gilt für die spätere Abwicklung des Erbfalles. Wir sind bei unserer Beratung mit Rücksicht auf familiäre Bindungen darauf bedacht, Konflikte soweit wie möglich zu vermeiden. Sollte sich ein Streit jedoch nicht umgehen lassen, setzen wir uns für Ihre Interessen konsequent ein.
Wir beraten und vertreten Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer und sonstige Beteiligte in allen Fragen des Erbrechts. Hierzu gehören unter anderem:
• Testamente und Erbverträge
• steuerrechtlich motivierte Gestaltungen, vorweggenommene Erbfolge
• Unternehmensnachfolge
• Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
• Nachlassabwicklung, dass heißt die Auflösung (Auseinandersetzung)
von Erbengemeinschaften
• Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung
• Vermächtnisse, Auflagen, Bedingungen und Befristungen
• Haftung für Nachlassverbindlichkeiten, Nachlassinsolvenz
• Pflichtteilsrecht
• Erbschafts- bzw. Erbteilskauf
• Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
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- Erbrecht
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Steuerrecht
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