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| Gesellschaftsrecht |
Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft für einen Gesellschafter trotz beabsichtigter Wohnungsumwandlung zulässig
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.72009, Az.: VIII ZR 231/08
Leitsatz
Eine BGB-Gesellschaft ist nicht deswegen an der Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter gehindert, weil die Gesellschaft mit dem Ziel gegründet wurde, Wohnräume in Wohnungseigentum der Gesellschaft umzuwandeln.
(Dies hat der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige Achte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.)
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- Gesellschaftsrecht
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