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| Inkasso & Zwangsvollstreckung |
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Inkasso und Zwangsvollstreckung
Eine stetig sinkende Zahlungsmoral und schlechte Bonität gerade in Krisenzeiten lassen Gläubiger oftmals leer ausgehen. Frühzeitiges und gezieltes Agieren kann Ihnen den entscheidenden Vorsprung bei der Realisierung Ihrer Forderung verschaffen. Vermeintlich günstige oder Erfolg versprechende Inkassobüros ersparen Ihnen im Streitfall nicht den Gang zum Rechtsanwalt und können deshalb zu vermeidbaren Verzögerungen führen. Wir übernehmen für Sie insbesondere
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Inkasso durch außergerichtliche Zahlungsaufforderungen, gerichtliche Mahnverfahren und gegebenenfalls Klageerhebung
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Recherche über Aufenhaltsort, Bonität, Vollstreckungsmöglichkeiten usw. beim Schuldner
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Forderungsmanagement, d.h. Überwachung der Zahlungseingänge, rechtssicheres Verbuchen der Zahlungen auf Kosten, Zinsen und Hauptforderung
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Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Schuldner
Kosten und Honorar
Die Kosten des Rechtsanwalts sind voll vom Schuldner zu erstatten. Falls der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgibt oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet hat und somit keine Kostenerstattung realisiert werden kann, ist es möglich im Rahmen einer im Vorfeld vereinbarten Honorarvereinbarung zu regeln, dass die Kosten überschaubar bleiben.
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- Inkasso & Zwangsvollstreckung
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Steuerrecht
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